Willkommen beim Cannabis Club Langenfeld.

Zukünftig darf man in Deutschland bis zu 3 Cannabispflanzen bei sich zuhause anbauen. Wer dazu keine Lust hat, kann sich darüber hinaus mit Konsumcannabis nur über einen Anbauverein legal versorgen. Mal ein bisschen Weed vom Nachbarn abstauben? Leider nein - nach wie vor verboten. Gerne dürft Ihr auf Euren Partys das geneigte Feierpublikum mit Schnaps komplett abfüllen - von Eurem eigens angebauten Gras dürft nur Ihr high werden.

Vor diesem Hintergrund  haben wir Anfang 2024 den Verein "Cannabis Club Langenfeld e.V." gegründet. Unser nächster Schritt ist nun die Anbaugenehmigung zu erhalten um dann im gemeinsamen Anbau unsere Mitglieder selbst mit hochwertigem Cannabis versorgen zu können.

Es gibt (natürlich) sehr viele Auflagen für einen Anbauverein. So darf der Verein zum Beispiel keine Gewinne abwerfen. Das ist ziemlich cool - der Abgabepreis dürfte daher deutlich unter dem Schwarzmarktpreis liegen. Gar nicht so cool: Die maximale Mitgliederanzahl in einem Anbauverein ist auf 500 begrenzt und man darf auch nur in einem Verein Mitglied sein. Die Mindestdauer eine Mitgliedschaft beträgt gesetzlich 3 Monate. 

Checkt gerne unsere FAQ und Preise und nutzt zur Bewerbung das vorbereitete Formular. 

Solltet Ihr darüber hinaus weitere Fragen haben, schreibt uns gerne. Bitte habt aber dafür Verständnis, dass wir  nicht immer umgehend antworten können. Das Interesse ist derzeit sehr hoch und so ganz nebenher gehen wir auch noch so richtiger Arbeit nach, haben Hobbies und ein Familienleben.

Seid lieb & respektvoll zueinander

Euer Team vom CC Langenfeld




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01.07.2024

01.Juli – jetzt geht´s los!

Oder etwa nicht?
Jede Anbauvereinigung muss einen Präventionsbeauftragten benennen, der spezifische Beratungs- und Präventionskenntnisse nachweisen muss. Der Nachweis wird erbracht durch eine Bescheinigung der Teilnahme an einer Suchtpräventionsschulung bei Landes- oder Fachstellen für Suchtprävention oder Suchtberatung oder bei vergleichbar qualifizierten öffentlich geförderten Einrichtungen (§ 23 Absatz 4 Satz 5 und 6 Konsumcannabisgesetz).
Die Umsetzung der Vorschriften, die Festlegung der zuständigen Behörden und des Verwaltungsverfahrens liegt in der Verantwortung der Länder. Welche Schulungen im jeweiligen Land angeboten werden, von welchem Träger und mit welchem konkreten Inhalt, entscheidet daher das jeweilige Bundesland. Der Bund hat die Erarbeitung eines Mustercurriculums für Schulungen von Präventionsbeauftragten im Rahmen einer öffentlichen Vergabe beauftragt, welches die Länder dann für Schulungen nutzen können. Das Mustercurriculum steht ab August 2024 zur Verfügung.
Wenn also das Curriculum erst im August zur Verfügung steht, werden die Landesfachstellen in NRW auch erst loslegen eine konkrete Schulung dafür zu definieren. Unwahrscheinlich das dies vor September/Oktober passieren wird. Man darf also nur hoffen, dass man dieses Jahr überhaupt noch einen Platz in einer solchen Schulung ergattern wird.
Bis dahin hat die Bezirksregierung Düsseldorf dann hoffentlich die entsprechenden Ressourcen aufgebaut, um diese Anträge dann auch bearbeiten zu können. Dass die Bezirksregierung die Anträge bearbeiten muss, hat das Land NRW allerdings auch erst Ende Juni festgelegt.
Für die Antragsbearbeitung darf sich die Behörde dann 3 Monate dann Zeit lassen.
Also: Im Herbst/Winter die Präventionsschulung, zum Jahreswechsel die Antragstellung, Genehmigung dann hoffentlich im Frühling. Da kriegst Du schneller ein Kind als das Du einen Anbauverein gründest. Deutschland und seine Bürokratie halt – wir bleiben dran!



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