Hier findet Ihr eine Übersicht der häufigsten Fragen. Wir bemühen uns diese Übersicht halbwegs aktuell zu halten, haben aber auch nicht auf alle Fragen immer eine Antwort. Es gibt durchaus Passagen aus dem Cannabisgesetz die Auslegungssachen sind - die werden erst in den nächsten Jahren durch Gerichte einzuordnen sein. Ein Verein ist darüber hinaus ein lebendiger Ort im steten Wandel - auch hier können sich Dinge aufgrund der basisdemokratischen Struktur jederzeit ändern.
Zunächst muss man für den Anbau die Genehmigung erhalten, für deren Erhalt zahlreiche Auflagen eingehalten werden müssen.
Um nur einige zu nennen: Die Anbauvereinigung muss einen Präventionsbeauftragten ernennen und dessen Beratungs- und Präventionskenntnisse nachweisen, ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept vorlegen und das befriedete Besitztum auf dem Cannabis angebaut werden soll durch Umzäunung, einbruchsichere Türen und Fenster gegen unbefugtes Betreten und gegen die Wegnahme von Cannabis oder Vermehrungsmaterial sichern. Wie gesagt - das ist nur ein sehr kleiner Ausschnitt aus den vielfältigen Auflagen die es zu befolgen gilt. Im Gesetz geregelt ist auch was man alles dann für den Antrag zur Anbaugenehmigung einreichen muss. Stand jetzt ist zwar klar das man diesen Antrag ab dem 01.07.2024 abgeben kann, aber noch nicht klar ist, bei wem man denn den Antrag in Nordrhein Westfalen abgeben muss (kein Scherz). Dafür ist aber zumindest festgehalten, dass die zuständige Behörde sich nach Erhalt aller Angaben und Nachweise maximal 3 Monate Zeit lassen kann. Na immerhin! Jetzt fehlen noch die entsprechenden Schulungsangebote der Landes- oder Fachstellen für Suchtprävention um den Nachweis für den zu ernennenden Präventionsbeauftragten zu erhalten und dann natürlich noch..... Ihr merkt schon. Ganz so einfach und locker flockig wird das nicht gehen mit dem Anbau. Das einzige was wir tun können und bereits tun: Planvoll und zielgerichtet unseren Job erledigen um das Prozedere so schnell und effizient wie möglich abzuarbeiten um die Genehmigungen zu erhalten. Wenn alles extremst gut verläuft, ist es theoretisch möglich das erste Grad unterm Weihnachtsbaum liegen zu haben. Wahrscheinlicher ist das aber für den Anfang des kommenden Jahres.
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.